Karlsruhe: Stadtzeitung
Ausgabe vom 16. Dezember 2016
Gemeinderat: Menschen schützen
DER OBERWALD mit seinen Seen gilt als eine der Erholungszonen der Fächerstadt, in der es nach dem fortgeschriebenen Lärmaktionsplan in der Regel nicht lauter als 55 Dezibel sein sollte. Foto: Fränkle
Plenum billigte den Lärmaktionsplan 2016
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans billigte das Plenum einstimmig. Es beauftragte die Verwaltung, den Entwurf der „Ruhigen Gebiete“ / „Erholungszonen“ zu veröffentlichen und dafür das Beteiligungsverfahren zu eröffnen.
Die Ausweisung ruhiger Gebiete entspricht dem Leitthema „Grüne Stadt“, über das langfristig die Gesundheit der Bevölkerung und eine hohe Lebensqualität in der Stadt erhalten werden sollen. Ruhige Gebiete sind große zusammenhängende Erholungsfreiräume mit einer Lärmbelastung von weniger als 50 Dezibel. Höchstens 55 Dezibel dürfen Erholungszonen, also Gebiete mit hoher Aufenthaltsqualität, aufweisen, müssen aber in der Kernzone sechs Dezibel unter dem Maximalpegel liegen. Zu ruhigen Gebieten zählen Kastenwört, Alter Flugplatz, Schlossgarten und südlicher Adenauerring, nördlicher Hardtwald, nördliches Grötzingen und die Höhenstadtteile.
Als Erholungszonen gelten Beiertheimer Feld, Günther-Klotz-Anlage und der Oberwald. Für die Grünen wies Renate Rastätter auf „die große Bedeutung“ der grünen Stadt hin. Nur 16,4 Prozent der „hochverdichteten“ Gemarkung seien ruhige Zonen, den meisten Lärm produziere der Verkehr, den es zu reduzieren gelte, kontraproduktiv sei daher eine zweite Rheinbrücke. Schießstände hätten in ruhigen Zonen nichts verloren, wichtig sei aber in Verantwortung für den Naturschutz die biologische Vielfalt zu erhalten. „Traurig“ fand es Erik Wohlfeil (KULT), dass der Lärmaktionsplan keine Rechtsverbindlichkeit habe und verlangte „aufgrund der Wichtigkeit strengere Vorschriften“.-cal-