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Karlsruher Sperrbezirke - Übersicht
Die Sperrbezirksverordnung für Karlsruhe weist für Karlsruhe die "Sperrbezirke für Straßen- und Wohnungsprostitution" und "Sperrbezirk für Straßenprostitution" aus. Im übrigen Stadtgebiet wird die Straßenprostitution auf die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr beschränkt.
Honorarfreie Nutzung unter Angabe der Quelle Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe