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Corona: Allgemeinverfügung für Karlsruhe ausgeweitet
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Richtlinien zur Notfallbetreuung von Kindern
Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe im Wortlaut
Private Veranstaltungen auf 50 Teilnehmende begrenzt
Aktualisierung vom 17.3.2020: Der Zoologische Stadtgarten ist ab heute geschlossen.
Das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe hat seine am Freitag veröffentlichte Allgemeinverfügung nun ausgeweitet und damit die Version vom 13. März abgelöst. Hintergrund ist eine Ausweitung der Verordnung von Seiten des Landes Baden-Württemberg, mit der weitreichende Einschränkungen für den Betrieb von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Gaststätten und sonstigen Einrichtungen beschlossen wurden. Ab deren Inkrafttreten ist in Karlsruhe die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen im Freien mit mehr als 50 Teilnehmenden verboten. Weiterhin untersagt ist die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen.
Private Feiern sind sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen erlaubt, wenn sie von nicht mehr als 50 Teilnehmenden besucht werden. Prostitution ist generell untersagt. Für Gottesdienste gilt das mittlerweile ausgesprochene Verbot der Bundesregierung. Der Betrieb von Wochenmärkten und des Zoologischen Stadtgartens ist weiterhin erlaubt.
Die Maßnahmen gelten bis auf Widerruf.
karlsruhe.de/corona
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