Karlsruhe: Stadtzeitung
Ausgabe vom 18. April 2014
Gemeinderat: Neue Satzung zum wilden Plakatieren
Auf eine neue rechtliche Grundlage wird die Stadt das „wilde Plakatieren“ stellen. Die derzeit gültige Polizeiverordnung über das Verbot des unbefugten Plakatierens und Beschriftens tritt aufgrund Regelungen des Polizeigesetztes nach 20 Jahren mit Ablauf 6. Mai 2014 außer Kraft.
Auch andere städtische Polizeiverordnungen treten außer Kraft, allerdings erst Ende Mai oder im Juni. Über deren Neuerlass beschließt der Gemeinderat im Mai. Zuvor prüft die Verwaltung, ob die Polizeisatzungen bei dieser Gelegenheit an heutige Gegebenheiten angepasst werden sollten.
Da die Verordnung zum unbefugten Plakatieren früher als die anderen Satzungen ihre Gültigkeit verliert, kann der Gemeinderat die Nachfolgesatzung nicht mehr rechtzeitig beschließen. Aus Gründen der Rechtsicherheit und um unbefugtes Plakatieren im Stadtgebiet ohne Unterbrechung ahnden zu können, stimmte der Gemeinderat zu, dass der Oberbürgermeister die neue Polizeiverordnung erlässt. -rie-