Karlsruhe: Stadtzeitung
Ausgabe vom 17. Juni 2016
Stimmen aus dem Gemeinderat: AfD: Pflegegesetz vs. Denkmalschutz
Auf die Nachteile des Pflegegesetzes der letzten, grün-roten Landesregierung haben wir bereits mehrfach hingewiesen: Dadurch darf es ab 2019 in allen Pflegeheimen anstelle der bisherigen Doppelzimmer nur noch Einzelzimmer geben.
Historische, als Alten- oder Pflegeheime konzipierte Gebäude wie das Franz-Rohde-Haus von Otto Bartning in der Dragonerstraße können nicht dementsprechend umgebaut werden, ohne ihr ursprüngliches Erscheinungsbild und damit den Denkmalschutz zu verlieren. Das ist der Grund dafür, warum Stadt und Planungsausschuss gezwungen waren, dem Eigentümer, der evangelischen Stadtmission, die Abrissgenehmigung für das historische Gebäude zu erteilen. Jetzt sind kreative Lösungen gefragt, sonst wird Baden-Württemberg in den nächsten Jahren viele historische Pflegeheime mit Parks und Grünanlagen verlieren - als Vermächtnis von Grün-Rot. Wie und vor allem wo bis 2019 in Karlsruhe zusätzlich benötigte Pflegeheime entstehen sollen, ist immer noch völlig offen.
Dr. Paul Schmidt
AfD-Stadtrat