Karlsruhe: Stadtzeitung
Ausgabe vom 14. Dezember 2018
Geldspielgeräte: Glücksspiel im Blick
Neues Recht für Spielhallen / Kontrollen in Karlsruhe
Nach einer Änderung der Spieleverordnung mussten in Deutschland bis zum 11. November viele Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten umgerüstet oder ausgetauscht werden.
Der Leiter des Karlsruher Ordnungs- und Bürgeramts, Dr. Björn Weiße, kündigt nun verstärkte Kontrollen in Karlsruhe an. Den Fokus legt die Gaststättenbehörde der Stadt gemeinsam mit Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst auf das Stadtgebiet Karlsruhe.
„Zukünftig kann eine Spielerin oder ein Spieler zum Beispiel nur noch maximal zehn Euro auf den Geldspeicher des Gerätes einzahlen. Außerdem werden nach drei Stunden Spielbetrieb die Zähler gelöscht“, erläutert Weiße.
Im Sinne einer Suchtprävention darf eine Person nicht mehr an mehreren Geräten gleichzeitig spielen. Überprüft wird dies anhand einer Spielerkarte. Spielhallen sind weiterhin verpflichtet, an Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Totensonntag, Volkstrauertag, Heiligabend und Erstem Weihnachtsfeiertag geschlossen zu bleiben.